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Für viele Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sind das aber nur noch vage Erinnerungen an frühere Zeiten. Wegen der Vorschriften im Lebensmittelgesetz ist es in Grossküchen nur noch den Küchenangestellten erlaubt Speisen zu produzieren. Das Aktivierungsteam des Pflegeheims Wendelin suchte nach einer Möglichkeit, ihren Senioren die positiven Erinnerungen ihrer aktiven Zeit wieder in die Realität zurückholen zu können. Erleben, nicht nur durch Riechen, nein, auch durch manuelles Rüsten, Kochen, Kneten oder Backen. Gemeinsam etwas Feines zu Schaffen und anschliessend zu Geniessen. Training für Hände, Geist und Gaumen eben. |
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Eine mobile Kücheneinheit mit Kochherd und Backofen würde den gestellten Anforderungen am ehesten dienen. Die Abklärungen haben ergeben, dass aber auch hier einige Vorschriften sicherheitstechnischer Art zu beachten sind und um diesen zu genügen, können nur professionelle Geräte, welche speziell für den mobilen Einsatz gebaut werden, zum Einsatz kommen. Diese Geräte sind entsprechend teuer und deshalb nicht aus den üblichen Budgets eines Seniorenheimes zu bezahlen. Die E. Zunft zu Rebleuten erfuhr von diesem Vorhaben und beschloss, innerhalb der Vergabungen einen Posten zu sprechen, der die Beschaffung dieser Geräte erlaubte. |
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So ist das Pflegeheim Wendelin auf schnelle und unbürokratische Art zu einem mobilen, höhenverstellbaren Kochherd und einem mobilen Backofen gekommen. Seit der Einweihung Mitte Juni, zu der der Zunft-Vorstand zu einem Apéro eingeladen wurde, und einige Versuecherli verkosten durfte, sind nun diese Geräte auf den verschiedenen Stockwerken fast täglich im Einsatz. |
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